Coronabestimmungen


Wir setzen alles daran Ihren Besuch bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Natürlich sind gewisse Regeln und Vorschriften zu beachten. Aber gemeinsam schaffen wir das. Wir freuen uns auf ihren Besuch.

Restaurantbesuch


  • Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2 Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre.
  • Beim Betreten ist ein negativer Corona Test, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Corona Infektion vorzulegen.
  • Registrierungspflicht vor Konsumation auf www.enzianhof.eu/corona
  • pro Tisch max. 4 Erwachsenen und die dazugehörigen Kinder
  • Sperrstunde 22.00 Uhr


Beherbergung


  • Bei Anreise ist ein negativer Corona Test vorzulegen und dieser ist per Selbsttest vor Ort alle 2 Tage zu erneuern, ausgenommen davon sind Personen die ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Corona Infektion innerhalb der letzten 6 Monate haben.
  • Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2 Maskenpflicht im gesamten Haus. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre.
  • pro Tisch max. 4 Erwachsenen und die dazugehörigen Kinder
  • Sperrstunde 22.00 Uhr


Felsenkeller


  • FFP2 Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen bzw. während des gesamten Einkaufs
  • keine Verkostungen möglich.
  • gleichzeitig max. 4 zusammengehörige Personen


Stornobedingungen


Unsere geänderten Stornierungsbedingungen für den Sommer 2021 finden sie hier Stornierungsbedingungen


Test Gültigkeit


  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
  • Antigentest: 48h
  • PCR-Test: 72h
  • Genesene Personen: 6 Monate bis nach der Krankheit
  • Geimpfte Personen: 1 Jahr ab 22 Tage nach der Erstimpfung


Sind Hochzeiten ab 19. Mai möglich?


Nein. Gelingt die Öffnung, soll spätestens Anfang Juli weiter gelockert werden. Das betrifft dann etwa Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Vereinsfeste. Bis dahin wäre theoretisch ab 19. Mai eine sehr kleine Hochzeitsgesellschaft in der Gastronomie (indoor 4 Personen, outdoor 10 Personen) eine Option.



Müssen ausländische Gäste bei der Anreise ab 19. Mai in Quarantäne?


Das hängt vom Herkunftsland ab. Mit 19. Mai 2021 gelten neue Quarantänebestimmungen gem. der ECDC-Karte für Risikogebiete (zur Karte: https://bit.ly/3sN6d3N ). Grün/Gelb/Orange = freie Einreise // Rot = keine Quarantäne, wenn Person getestet, geimpft oder genesen ist // Dunkelrot: Einreise nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte und Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen).


Muss sich der Hotelgast nach der Anreise regelmäßig testen?


Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel braucht es ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle 2 Tage Selbsttest unter Aufsicht vor Ort. Die Details zum Selbsttest werden gerade verhandelt.


Muss ich für das Impfzertifikat vollständig geimpft sein?


Nein. Geimpfte Personen sind 22 Tage nach der Erstimpfung (ersten Dosis) für 1 Jahr von der Testpflicht befreit.